Wir bieten allen wichtigen Informationen rund um die Hauptuntersuchung und die Möglichkeit zum Preisvergleich zwischen Werkstätten in Ihrer Region!
"Schon wieder zum TÜV!" - Sicher haben Sie als Autofahrer schon einmal so oder ähnlich gedacht, wenn die nächste Hauptuntersuchung (HU) vor der Tür stand. Sicher, die meisten Kfz-Besitzer empfinden die Hauptuntersuchung, die zusammen mit der Abgasuntersuchung durchgeführt wird, als lästige Pflicht. Jedoch sollte man diese wiederkehrende Prüfung des Fahrzeugs eher als Chance sehen. Als Chance nämlich, gravierende Mängel am eigenen Fahrzeug rechtzeitig zu erkennen und beheben lassen zu können und dadurch die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer zu erhöhen. Wir bieten Ihnen hilfreiche Informationen rund um die Hauptuntersuchung und die Möglichkeit, einen Preisvergleich verschiedener Werkstätten Ihrer Region für das Erbringen dieser Leistung durchzuführen.
Artikelübersicht:
Neuwagen müssen zum ersten Mal drei Jahre nach Erstzulassung zur HU, danach ist die Prüfung im Intervall von 2 Jahren regelmäßig durchzuführen. Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient dazu, die Verkehrstüchtigkeit von Kfz zu beurteilen und eventuelle Mängel rechtzeitig zu erkennen. Damit sollen die hohen Sicherheitsstandards im deutschen Straßenverkehr gewährleistet werden.
Die Hauptuntersuchung muss vom jeweiligen Prüfer nach strengen Vorgaben durchgeführt werden. Es gibt für ihn hier kaum Spielraum für Zugeständnisse. Es gibt einen Mängelkatalog, nach dem er sich richten muss. Während bei gravierenden Mängeln die Erteilung der Prüfplakette verweigert wird, gibt es auch sogenannte geringe Mängel, bei deren Auftreten man dennoch die Plakette erhält. Das heißt jedoch nicht, dass man diese Mängeln nicht beheben sollte!
Auch wenn die Hauptuntersuchung meist in einer Werkstatt stattfindet, wird sie nicht von dieser selbst durchgeführt, sondern von einem Prüfer, der die dort vorgeführten Fahrzeuge genau unter die Lupe nimmt. Es gibt in Deutschland diverse Prüforganisationen, die zur Durchführung der HU berechtigt sind:
Die bei der letzten HU erteilte Plakette zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Halten Sie sich unbedingt an diesen Termin. Denn das Überziehen kann unangenehme Folgen haben. Unter anderem drohen bei überzogener HU beim einem Unfall der Verlust des Versicherungsschutzes und, daraus resultierend, hohe Kosten für Sie als Fahrzeughalter. Je nachdem, wie lange Sie den HU-Termin überzogen haben, werden außerdem zusätzlich Aufschläge zur Prüfgebühr fällig, etwa 25 Euro bei 4 bis 8 Monaten Überzug. Haben Sie mehr als 8 Monate überzogen, setzt es außerdem einen Punkt in Flensburg und ganze 60 Euro Bußgeld! Außerdem verkürzt sich die Dauer bis zur nächsten HU stets um den Zeitraum der Überziehung. Ein Versäumen des Termins lohnt sich also in keinem Fall!
Die Hauptuntersuchung muss streng nach den Richtlinien der Anlage 8a zur StVZO durchgeführt werden. Diese legt unter anderem die Beurteilung etwaiger Mängel genau fest und gibt vor, wie der Prüfbericht für die HU auszusehen hat. So wird eine Gleichbehandlung aller geprüften Kfz sichergestellt. Die Abgasuntersuchung ist nach dieser Richtlinie ebenfalls vollständig Teil der HU.
Bei der HU werden alle sicherheitsrelevanten Baugruppen und Teile des Fahrzeugs auf Mängel, korrekte Funktion, Korrosion und etwaige Schäden hin überprüft. Zu den geprüften Baugruppen gehören zum Beispiel das Fahrwerk, die Bremsanlage, die Abgasanlage, die Beleuchtungsanlage und sicherheitsrelevante elektronische Einrichtungen. Ebenso prüft man die Reifen, die Scheiben und Spiegel sowie den Motorraum. Je nach Bedarf wird eine Sicht- und/oder Funktionsprüfung durchgeführt.
Damit Sie Ihr Fahrzeug zur HU vorführen lassen können, benötigt die Werkstatt den Fahrzeugschein, ewtaige ABE für angebaute Teile sowie Nachweise für eventuell erfolgte Änderungs- und Einzelabnahmen.
Die Ergebnisse der HU werden Ihnen in Form eines Prüfberichts zur Verfügung gestellt. Es gibt die Ergebnisse "OM" (ohne Mängel), "GM" (geringe Mängel), "EM" (erhebliche Mängel) und "VU" (verkehrsunsicher). Bei den letzteren beiden wird die Plakette in der Regel nicht erteilt. Dann muss das Fahrzeug meist zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Sie als Halter bekommen dann 4 Wochen Zeit, die im Prüfbericht aufgeführten Mängel beheben zu lassen und die Chance zur kostengünstigen Nachprüfung zu nutzen.
Möchten Sie die HU an Ihrem Fahrzeug von einem anerkannten Prüfer in einer Werkstatt in Ihrer Nähe so preiswert wie möglich durchführen lassen, dann führen Sie jetzt einen Preisvergleich durch. Nutzen Sie hierfür unser in wenigen Augenblicken auszufüllendes Formular. Sie erhalten dann günstige Angebote für die Hauptuntersuchung von Fachbetrieben aus Ihrer Region.
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